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Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Herzlich willkommen zu unserer offiziellen Meldestelle

Grundsätzliches zum Hinweisgeberschutzgesetz:

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient zum Schutz von Personen, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an zuständige interne und/oder externe Meldestellen weitergeben.

In diesem Zusammenhang finden im vorliegenden Brandenburger Meldeverfahren folgende zentrale Bausteine des Hinweisgeberschutzgesetzes Anwendung:

  • Anwendungsbereich (§ 2 HinSchG)

Was kann gemeldet werden?

 

Meldungen die unter den geregelten Schutzbereich des Gesetzes fallen sind in § 2 HinSchG ausführlich beschrieben. Hierunter fallen insbesondere Verstöße gegen Strafvorschriften, Ordnungswidrigkeiten (Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind; soweit diese den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane betreffen), Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche.

  • Vertraulichkeitsgebot (§ 8 HinSchG)

Wie wird der Schutz der Identität sichergestellt?

 

Die internen Meldekanäle sind so aufgebaut, dass die Identität der hinweisgebenden Person sowie der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, gewahrt wird. Die Identität der Personen ist lediglich den als Meldestelle beauftragten Personen bekannt.

  • Datenschutz (§ 10 HinSchG)

Wie wird mit personenbezogenen Daten umgegangen?

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Aufgabenerfüllung gem. HinSchG ausschließlich von den internen Meldestellenbeauftragten gespeichert und verarbeitet. Weitere Details zum Datenschutz sind unseren Datenschutzrichtlinien zu entnehmen.


Weitere Informationen zum Aufbau des Meldesystems sowie zum Annahme- & Bewertungsverfahren sind dem Gesetzestext zum Hinweisgeberschutzgesetz zu entnehmen:

https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html


Interne Brandenburger Meldekanäle (§ 16 HinSchG):

E-Mail: interne-Meldestelle.Brandenburger@web.de

Telefon: +49 (0) 175 5392262


Externe Meldestellen:

Das Bundesamt für Justiz (BfJ): www.bundesjustizamt.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin): www.bafin.de

Das Bundeskartellamt: www.bundeskartellamt.de